Grundsätzlich können Sie psychotherapeutische Leistungen sowohl als Privat- wie auch als Kassenpatient in Anspruch nehmen.
Im Folgenden möchte ich Sie kurz über die grundsätzlichen Modalitäten einer Psychotherapie informieren:
Selbstverständlich haben Sie auch als gesetzlich Krankenversicherter den vollen Anspruch auf eine psychotherapeutische oder psychoanalytische Behandlung im Umfang von bis zu 300 Stunden. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
Sind Sie privat versichert, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bezüglich Psychotherapie. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Mein Honorar richtet sich nach den in der GOP festgelegten Sätzen.
Wenn Sie als Beamter oder Familienangehöriger eines Beamten versichert sind und einen Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Psychotherapie.
Auch hier kann ich Ihnen in einem persönlichen Vorgespräch die Einzelheiten erläutern.
© Susanne Königs