Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" oder " Psychotherapeut“ darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Dazu ist eine dreijährige Vollzeit- oder eine mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut mit einem entsprechenden Abschluss notwendig. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Als therapeutische Verfahren sind nur die Psychoanalyse und die Verhaltenstherapie zugelassen. Der tiefenpsychologisch fundiert arbeitende Therapeut muss eine analytische Grundausbildung absolviert haben, da es sich hierbei um ein analytisch orientiertes Verfahren handelt. Bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten kann die Grundausbildung auch ein Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bilden.
Sie gehen bei der Suche nach einem qualifizierten Behandler sicher, wenn Sie sich z.B. bei Ihrer Krankenkasse, der Zentralen Informationsstelle für Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung - ZIP - (www.KVNO.de) oder dem Vermittlungsdienst PID (www.psychotherapiesuche.de), erkundigen.
Scheuen Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl nach seiner Ausbildung zu fragen!
© Susanne Königs