Therapeutische Schweigepflicht

Die Schweigepflicht des Therapeuten ist in der Psychotherapie von besonderer Bedeutung. Daher hat der Gesetzgeber hier eindeutige Regelungen erlassen: Es gelten die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht.

Konkret bedeutet dies: Niemand, also weder Verwandte noch Arbeitgeber oder Mitarbeiter der Krankenkasse erhält irgendwelche Angaben zu den Inhalten der Therapie.

Dies bedeutet aber auch, dass ich als Psychotherapeutin keine Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit, Rentenbegehren, Prüfungsversäumnisse etc. ausstellen kann.

Auch wenn dies vielleicht zunächst verwunderlich erscheint: Das Vertrauensverhältnis in der Therapie kann mit der Ausstellung solcher Bescheinigungen nicht in Übereinstimmung gebracht werden.

Dafür sind Sie sicher: All das, was im therapeutischen Rahmen besprochen wird, bleibt vertraulich.

© Susanne Königs

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